Immer mehr Beschwerden in Sachsen wegen privater Kameras

Private Videoüberwachung ist in Sachsen immer häufiger ein Fall für den Datenschutz. Das teilte die Landesdatenschutzbeauftragte Juliane Hundert mit. Innerhalb von zwei Jahren sei die Zahl der Beschwerden, die der Behörde vorliegen, von 140 Fällen auf 200 gestiegen. Demnach erzeugten vor allem Kameras in der Nachbarschaft Unmut. Bürger fühlten sich dadurch überwacht.

Datenschutzbeauftragte: Nur eigenes Grundstück filmen ist erlaubt

In etlichen Fällen waren die Überwachungskameras auf Gehwege und Parkplätze gerichtet. Gefilmt werden dürfe aber nur das eigene Grundstück, betonte die Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert. Sobald Fremde – wie der Briefträger oder Pflegedienste – Zugang hätten, müsse auf die Kamera hingewiesen werden. „Nur bei jeder dritten Videoüberwachung, die ich aufgrund einer Beschwerde prüfe, ist datenschutzrechtlich nichts zu beanstanden“. Bei Privatpersonen erfolge der Kameraeinsatz überwiegend rechtswidrig.

Bußgelder bis zu 1.000 Euro drohen

Eine unzulässige Kamera kann mit Geldstrafen von 100 bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Im vergangenen Jahr hat die Datenschützerin sieben Bußgelder wegen des rechtswidrigen Einsatzes von Dashcams festgesetzt. Ein weiteres Bußgeld wurde gegen einen Mieter verhängt, der den Innenhof eines Mehrfamilienhauses mit einer stationären Videokamera überwacht hatte. Weil sich der polizeibekannte Mann nicht kooperativ zeigte, wurde seine Wohnung durchsucht, um die Videoaufzeichnungen sicherzustellen.

Eine neue Broschüre der Datenschutzbeauftragten „Achtung Kamera“ erläutert, warum Videoüberwachung üblicherweise verboten ist.

 

https://www.datenschutz.sachsen.de/download/Achtung_Kamera.pdf